Arbeitsrecht

 

Im Arbeitsrecht blickt diese Kanzlei auf langjährige außergerichtliche wie auch arbeitsgerichtliche  Praxis in der Durch- und Umsetzung der unterschiedlichsten Interessen zurück, sei es

 

  • die Beratung und Vermittlung bei Konflikten am Arbeitsplatz,
  • die Hilfestellung bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen,
  • die Erstellung bzw. die Begleitung während der Erstellung von Arbeitsverträgen,
  • die Formulierung, Begleitung und Vermittlung (bei) Aufhebungsverträgen,
  • die Hilfestellung gegenüber Jobcentern,
  • die Durchsetzung von Gehalts- und anderen -ansprüchen gegenüber Arbeitgebern wie Arbeitnehmern.

Wie im z.B. Mietrecht auch werden von dieser Kanzlei auch im Arbeitsrecht jeweils beide klassischen Konfliktparteien - Arbeitgeber wie Arbeitnehmer - vertreten, da nach hiesigem Verständnis hinreichend Erfahrung mit dem Denken und der Vorgehensweise dem jeweils gegenüberstehenden "Gegner" eine effektive und im Interesse des Mandanten liegende Vorgehensweise deutlich unterstützen können.

 

Ich habe insbesondere auf dem Gebiet des Arbeitsrechts vielfache Fortbildungen durchlaufen und war jahrelang in meiner Tätigkeit als Justiziar eines großen Hanseatischen Sozialunternehmens u.a. mit allen anfallenden arbeistrechtlichen Konflikten betraut. 

 

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