Erbrecht


Auch das Erbrecht stellt einen besonderen Schwerpunktbereich dieser Kanzlei dar. Häufig geht es um Fragestellungen zu folgenden Bereichen:

 

  • Testamentsgestaltung und Auslegung
  • Erbfolge
  • Nachlassabwicklung
  • Erbansprüche
  • Pflichtteilsrechte
  • besondere Fallkonstellationen und Abwicklungsfragen von Erbengemeinschaften
  • Erbschein
  • Erbverträge
  • Vermächtnisse

 

In allen hierzu auftretenden rechtlichen wie persönlichen Fragen stehe ich Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt beratend und vertretend zur Verfügung.

 

In manchen Fällen ist auch im Erbrecht die Durchführung einer kundig durchgeführten Mediation jedoch sinnvoll und ggf. auch kostensparend, z.B. bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften. Auch in dieser Hinsicht stehe ich Ihnen als ausgebildeter Mediator gerne zur Seite.

 

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